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Art. 13 EMRK

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2021.00594 · 11.01.2024Teilweise gutgeheissenDer Widerruf einer Veranstaltungsbewilligung, der massgeblich auf die geografische bzw. nationale Herkunft des erwarteten Publikums gestützt wird, stellt eine direkte Diskriminierung im Sinne von Art. 14 EMRK dar. Eine solche Diskriminierung ist nur zulässig, wenn sie durch objektive und vernünftige Gründe gerechtfertigt ist, was…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.