Art. 13 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/32 · 06.02.2025GutgeheissenEine ungleiche Verteilung des Grenzabstands über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg ist dann unzulässig, wenn sie zu einem interzonalen Nutzungstransfer führt, der in der Zonenordnung nicht vorgesehen ist. Die Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die Grenzabstandsregelungen nicht eingehalten werden.BaubewilligungVGer SG B 2020/55 · 12.11.2020AbgewiesenEin Gebäudeteil gilt nur dann als unterirdisch im Sinne von Art. 31 BauR, wenn er unter einem in zulässiger Weise gestalteten Terrain liegt, wobei die Terraingestaltung die Voraussetzungen von Art. 39 und Art. 40 BauR erfüllen muss. Eine Aufschüttung zur Erreichung einer unterirdischen Baute ist nicht eo ipso bautechnisch zwingend…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.