Art. 13 Abs. 3 SG (BSG 732.11)
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VGer BE 100 2018 308 · 03.04.2019GutgeheissenEine vor 1971 erstellte, privat gebliebene Hauszufahrt untersteht auch dann nicht den öffentlich-rechtlichen Strassenabstandsvorschriften, wenn nachträglich weitere Grundstücke angeschlossen werden und sie faktisch die Funktion einer Detailerschliessungsanlage erhält, solange weder ein gesetzlicher Eigentumsübergang (Art. 78 Abs. 1…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.