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Art. 13 Abs. 1 USG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00397 · 09.04.2026Teilweise gutgeheissenDas Dach einer Dachaufbaute, das von Wartungspersonal (z.B. Kaminfeger) betreten werden muss, gilt als OKA nach Art. 13 Abs. 1 NISV; eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist dort zulässig, wenn durch ein gut sichtbares Warnschild und Zugangsbeschränkungen sichergestellt wird, dass keine Personen einer übermässigen…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00741 · 31.10.2024AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV sind weiterhin verfassungs- und gesetzeskonform; wer eine Überschreitung der Anlagegrenzwerte durch nicht berücksichtigte Reflexionen rügt, muss dies anhand der konkreten Umstände (insbesondere der Topografie) plausibel machen. Eine Interessenabwägung findet bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage, die…BaubewilligungVGer SO VWBES.2023.162 · 31.01.2024AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage unter Masterhöhung und Einbau adaptiver Antennen mit neuen Frequenzbändern und erweitertem Anlagenperimeter unterliegt der ordentlichen Baubewilligungspflicht. Die Beurteilung der Strahlung nach der «worst-case»-Betrachtung ohne Korrekturfaktor entspricht geltendem Recht; die bestehenden…BaubewilligungBGer 1C_1/2022 · 27.07.2023AbgewiesenEine lärmrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Baute besteht. Wesentliche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, insbesondere in der Empfindlichkeitsstufe III,…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_100/2021 · 14.02.2023AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen, einschliesslich adaptiver Antennen (5G), sind mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für die Kontrolle der Sendeleistung wird bestätigt.BaubewilligungBGer 1C_507/2015 · 18.05.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Immissionsgrenzwerte eingehalten wurden und keine akzessorische Anfechtung des Gestaltungsplans zulässig war. Die Parteientschädigung basierte auf kantonaler Praxis und war bundesrechtskonform.GestaltungsplanBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.