Art. 13 Abs. 1 BVV
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VGer ZH VB.2025.00001 · 19.03.2026AbgewiesenEine falsche Verfahrenswahl (Anzeigeverfahren statt ordentliches Verfahren) heilt, wenn der Nachbar seine Rügen der Rekursinstanz vortragen und seine Interessen wahren konnte. Eine neubauähnliche Umgestaltung liegt erst vor, wenn kumulativ ein weitgehender Ersatz der bisherigen Bausubstanz erfolgt ist und dieser Ersatz darauf abzielt,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.