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Art. 12c Abs. 2 NHG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_490/2017 · 15.05.2018AbgewiesenEin Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts auf eine Beschwerde gegen eine Sanierungsverfügung nach Art. 80 GSchG verletzt Bundesrecht, wenn die Beschwerdeführerin (Gemeinde) bundesrechtlich zur Beschwerde legitimiert ist und kein förmliches Einspracheverfahren nach Bundes- oder kantonalem Recht vorgeschrieben war. Die materielle…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.