Art. 122b BauV (BE)
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2018 179 · 24.09.2018AbgewiesenBei der Baueinstellungsverfügung nach Art. 46 Abs. 1 BauG (BE) hat die Baupolizeibehörde keine Interessenabwägung vorzunehmen und verfügt über keinen Beurteilungsspielraum. Eine irrtümliche Vertauschung von Parzellennummern in den Plänen einer rechtskräftigen Überbauungsordnung macht die gestützt darauf ausgeführten Bauarbeiten nicht…EnteignungBaubewilligungSondernutzungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.