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Art. 121 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2023/212 · 04.07.2024Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung von Baudenkmälern kann im Kanton St. Gallen nur durch Nutzungsplan, Baubewilligung oder Schutzverfügung erfolgen; ein verwaltungsrechtlicher Vertrag allein genügt nicht, da er die Verfahrensrechte Dritter nicht wahrt. Ein Provokationsverfahren nach Art. 116 PBG erfordert die Anwendung der…BaubewilligungVGer SG B 2021/219 · 11.08.2022GutgeheissenBei einem von Gesetzes wegen geschützten Baudenkmal (Art. 176 Abs. 2 PBG) ist der Umgebungsschutz (Art. 99 Abs. 1 PBG) bereits vor formeller Unterschutzstellung zu beachten. Eine vorfrageweise Abklärung der Schutzwürdigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Denkmalpflege die Beeinträchtigung des Schutzobjekts bereits verneint hat.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.