Art. 121 Abs. 3 Bst. a BV
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VGer BE 100 2021 9 · 31.05.2023AbgewiesenAuch bei veränderter Lebenssituation und einer Schweizer Tochter ist die Verweigerung einer neuen Aufenthaltsbewilligung nach rechtskräftigem Widerruf verhältnismässig, wenn das sehr schwere Verschulden aus professionellem Drogenhandel und das fortbestehende öffentliche Interesse die privaten Interessen überwiegen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.