Art. 120 LATC
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_176/2015 · 02.02.2016AbgewiesenWer sich gegen eine rechtswidrige Nutzung wendet, muss ohne Verzug handeln; wartet er acht Monate nach Kenntnis der Sachlage, ist sein Rechtsmittel verspätet und nicht einzutreten. Das Bundesgericht bestätigt die Nichteintretensverfügung des kantonalen Gerichts als willkürfrei.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.