Art. 12 NISV
19 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_413/2025 · 21.05.2026AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.BaubewilligungVGer BE 100 2024 274 · 06.02.2026AbgewiesenDie Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Sendeantennen nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar; für Mobilfunkanlagen in der Bauzone sieht das Bundesrecht keine Interessenabwägung mit der Prüfung von Alternativstandorten vor.BaubewilligungVGer BE 100 2024 195 · 28.01.2026AbgewiesenBei adaptiven Mobilfunkantennen mit automatischer Leistungsbegrenzung ist für die Einhaltung des Anlagegrenzwerts die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung massgebend; kurzzeitige Momentanüberschreitungen stellen keine Grenzwertverletzung im Sinne von Anhang 1 Ziff. 63 NISV dar. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Anpassungen und…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2024 265 · 28.01.2026AbgewiesenDer Einsatz von adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor bei einer neuen Mobilfunkanlage verletzt die NISV nicht, sofern die rechnerische Prognose auf dem vollständigen Standortdatenblatt beruht und die Anlagegrenzwerte gemäss Anhang 1 Ziff. 63 und 64 NISV rechnerisch eingehalten werden; ein Recht auf Herausgabe interner…BaubewilligungVGer TG TVR-2025-22 · 04.12.2025AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV für adaptive 5G-Mobilfunkantennen verletzen das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht; die Anwendung des Korrekturfaktors ist zulässig, sofern die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sind. Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Arbeitszone setzt weder einen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2025/83 · 07.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Anlage zonenkonform ist. Eine Interessenabwägung ist nicht erforderlich, da Mobilfunkanlagen in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform sind und kein…BaubewilligungVGer SG B 2024/218 · 18.09.2025GutgeheissenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einem Dach in der Wohnzone ist aufzuheben, wenn die gewässerschutzrechtliche Bewilligungspflicht (Art. 41c GSchV) nicht geprüft und die erforderliche Zustimmung des AREG (Art. 90 Abs. 4 PBG) nicht eingeholt wurde.BaubewilligungVGer BE 100 2023 126 · 01.07.2025AbgewiesenDie Anlagegrenzwerte der NISV für adaptive Mobilfunkantennen einschliesslich des Korrekturfaktors KAA nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV sind mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar; das Qualitätssicherungssystem der Betreiberin stellt ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Emissionsbegrenzungen dar.BaubewilligungVGer BE 100 2023 348 · 01.07.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Korrekturfaktor ist rechtmässig, wenn die Strahlungsprognose nach dem «worst case»-Prinzip gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV durchgeführt wird und das Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen genügt.BaubewilligungVGer SG B 2024/74 · 24.10.2024AbgewiesenDie NISV-Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform, und der Korrekturfaktor für adaptive Antennen gewährleistet ein gleichwertiges Schutzniveau wie bei konventionellen Antennen. Eine Interessenabwägung ist bei zonenkonformer und NISV-konformer Baubewilligung nicht erforderlich.BaubewilligungVGer BE 100 2024 263 · 19.08.2024AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV für adaptive Mobilfunkantennen ist rechtmässig; die rechnerische Einhaltung der Anlagegrenzwerte gestützt auf das Standortdatenblatt und die Prüfung durch die kantonale NIS-Fachbehörde genügt als Bewilligungsvoraussetzung. Kurzzeitig über dem Anlagegrenzwert liegende…BaubewilligungVGer BE 100 2024 264 · 19.08.2024AbgewiesenBei einer Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen unter Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV genügt die rechnerische Prognose auf Basis des vollständigen Standortdatenblatts als Bewilligungsgrundlage; kurzzeitig über 5 V/m liegende elektrische Feldstärken an OMEN…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0117-0118/2024 · 14.08.2024Besonderer AusgangEin Verein mit allgemeinem Wohlfahrtszweck erfüllt die Anforderungen des egoistischen Verbandsbeschwerderechts gegen ein Mobilfunkbauvorhaben nicht; das BAFU-konforme QS-System der Netzbetreiber stellt die Einhaltung der NISV-Grenzwerte auch bei adaptiven Antennen hinreichend sicher.BaubewilligungVGer SG B 2023/151 · 14.05.2024AbgewiesenDer Umbau einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit adaptiven Antennen und neuen Frequenzbändern ist bei Einhaltung der NISV-Grenzwerte und Nachweis der Standortgebundenheit sowie ordnungsgemässer QS-Systeme bewilligungsfähig. Eine Sistierung des Verfahrens oder ein vorsorgliches Betriebsverbot ist nicht gerechtfertigt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2023/131 · 24.04.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist zu erteilen, wenn die Einhaltung der NISV-Grenzwerte durch das Qualitätssicherungssystem (QS) und die kantonalen Kontrollmöglichkeiten gewährleistet ist. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen ist rechtmässig und wahrt das Schutzniveau…BaubewilligungVGer SG B 2023/133 · 16.04.2024Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone setzt eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung voraus, wenn der Standort nicht bereits durch bestehende Bauten oder Anlagen geprägt ist. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für adaptive Antennen wird vom Bundesgericht als…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 100 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist rechtskonform und verletzt den Grundsatz der Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen nicht. Die geltenden Anlagegrenzwerte für Mobilfunkbasisstationen verletzen das Vorsorgeprinzip nach Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.3 · 07.12.2022AbgewiesenEine Mobilfunkanlage, deren Strahlung nach dem konservativen 'worst-case'-Szenario berechnet wurde, genügt den Anforderungen der NISV; die Grenzwerte der NISV sind rechtmässig und ihre Anwendung auf adaptive 5G-Antennen ist nicht zu beanstanden. Den kantonalen und kantonalen Vollzugsbehörden steht kein Sistierungsanspruch zu, solange…BaubewilligungVGer AG WBE.2021.57 · 14.04.2022AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Antennenanlagen nach dem Worst-Case-Szenario (maximale Sendeleistung, ohne Korrekturfaktor gemäss BAFU-Vollzugsempfehlung-Nachtrag) ist mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbar, überschätzt die tatsächliche Strahlung und wirkt sich zugunsten der betroffenen Bevölkerung aus; sie verpflichtet nicht zur Neubeurteilung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.