Art. 12 lit. a BewG
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VGer AG WBE.2019.333 · 08.07.2020AbgewiesenDie Bewilligungsfähigkeit beim nachträglichen Verfahren nach Art. 25 Abs. 1bis BewG beurteilt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen im Erwerbszeitpunkt. Wer gegenüber dem Grundbuchamt wissentlich falsche Angaben zur beabsichtigten Nutzung gemacht hat und damit das BewG zu umgehen versuchte, kann sich auf veränderte Verhältnisse –…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.