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Art. 12 BauR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/117 · 30.11.2018AbgewiesenEin Kreuzgiebel ist unter dem alten BauG (SG) als Vollgeschoss zu qualifizieren und unterliegt damit den Längen- und Flächenbeschränkungen für Dachaufbauten nach Art. 20 Abs. 2 BauR. Die Vorinstanz durfte sich auf die Begründung der Geschossigkeitsfrage beschränken, ohne alle Rügen der Beschwerdegegner zu behandeln.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.