Art. 12 Abs. 5 NHG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BRG ZH BRGE I Nr. 0092/2026 · 26.06.2026Teilweise gutgeheissenDer Schutzumfang einer Denkmalschutzverfügung muss den eigentlichen Schutzzielen entsprechen; er darf nicht so festgelegt werden, dass er geplante schwerwiegende Baueingriffe bereits ermöglicht, die mit diesen Zielen unvereinbar sind. Bei einem Schutzobjekt von nationaler Bedeutung hat sich die Nutzung dem Gebäude anzupassen und nicht…BGer 1C_317/2022 · 15.03.2024Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss bei standortgebundenen Vorhaben mit Auswirkungen auf nationale Schutzobjekte (hier: Amphibienlaichgebiet SG21) bestmögliche Schutzmassnahmen vorsehen; Ersatzmassnahmen sind nur zulässig, wenn sie die Beeinträchtigung kompensieren und das Schutzziel nicht unterschritten wird.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.