Art. 12 Abs. 4 BauV
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VGer BE 100 2026 21 · 08.07.2026AbgewiesenEine Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses verletzt keine Ästhetikvorschriften, wenn sie möglichst unauffällig gestaltet ist und keine dominierende Stellung gegenüber benachbarten Schutzgebieten einnimmt. Der OKA muss nicht auf einem Dachaufbau festgelegt werden, zu dem kein Wartungspersonal regelmässig Zugang hat; der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.