Art. 12 Abs. 2 USG
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_3/2024 · 29.01.2025Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde darf im kommunalen Richtplan keine generell-abstrakten Grenzwerte oder Abstandsregeln für Grosswindanlagen festlegen, die eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vereiteln und damit der behördenverbindlichen kantonalen Richtplanung widersprechen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer BE 100 2022 181 · 05.03.2024AbgewiesenLichtreflexionen einer Photovoltaikanlage sind Einwirkungen im umweltrechtlichen Sinne (Art. 7 Abs. 1 USG); übermässige Immissionen liegen nicht schon dann vor, wenn die Richtwerte des Leitfadens Solaranlagen geringfügig überschritten werden, sofern die konkreten Verhältnisse eine erhebliche Relativierung der berechneten Blendzeiten…BaubewilligungBGer 1C_686/2021 · 09.01.2023AbgewiesenDie Interessen an der Vermeidung erheblicher Lichtreflexionen (Art. 11 Abs. 2 USG) überwiegen das Interesse des Anlagenbetreibers an der unveränderten Beibehaltung der Photovoltaikanlage, sofern technisch und wirtschaftlich tragbare Massnahmen zur Emissionsbegrenzung (hier: Aufständerung) verfügbar sind.BaubewilligungVGer BE 100 2020 27 · 06.01.2021AbgewiesenAdaptive Antennen nach dem 5G-Standard dürfen nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU (Worst-Case-Szenario) beurteilt werden; das bestehende Qualitätssicherungssystem genügt als zulässige Alternative zur baulichen Grenzwertkontrolle, und die geltenden NISV-Grenzwerte verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungVGer BE 100 2016 189 · 01.06.2016AbgewiesenGeringfügige Eingriffe in ein BLN-Objekt bei Erfüllung einer Bundesaufgabe sind zulässig, wenn sie im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigt sind und das Schutzobjekt grösstmöglich geschont wird. Die Bestimmungen der NISV schützen Menschen, nicht Pflanzen und Tiere; mangels wissenschaftlich gesicherter Hinweise auf eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.159/2005 · 20.02.2006AbgewiesenBei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.BGer 1A.73/1999 · 07.06.2000AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner:innen und dem traditionellen Frühgeläut einer Kirche ist die örtliche Tradition und Akzeptanz massgeblich, sofern keine schädlichen oder lästigen Immissionen vorliegen. Eine Einschränkung der Betriebszeit auf 06.00 Uhr ist verhältnismässig.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.