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Art. 12 Abs. 2 PAVO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00065 · 17.04.2026NichteintretenEine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist als Aufsichtsbehörde nicht legitimiert, beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses zu erheben, wenn sie lediglich in der Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen und nicht wie eine Privatperson berührt ist. Das allgemeine Interesse an…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.