Art. 12 Abs. 1 LRV
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VGer SG B 2021/49 · 14.02.2022AbgewiesenEine Zwischennutzung als provisorischer Parkplatz kann befristet bewilligt werden, wenn die Baugesuchsunterlagen trotz zeitlicher Unbestimmtheit durch behördliche Befristung präzisiert werden und die umweltrechtlichen Anforderungen (Lärm, Luftreinhaltung) eingehalten sind.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.