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Art. 12 Abs. 1 lit. c USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.231 · 10.07.2026Teilweise gutgeheissenBetriebszeiteinschränkungen für lärmintensive Arbeiten stützen sich zulässigerweise auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG und sind verhältnismässig, wenn die lärmintensiven Tätigkeiten hauptsächlich während der Hauptbetriebszeiten stattfinden und die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeiten ausserhalb dieser Zeiten gering ist.…BaubewilligungSondernutzungsplanBGer 1C_463/2011 · 30.08.2012AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.