Art. 12 Abs. 1 lit. b NHG
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
43%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BRG ZH Zwischenentscheid r4.2025.00190 · 11.06.2026GutgeheissenDer Widerruf einer rechtskräftigen Strassenprojektfestsetzung mit naturschutzrechtlichen Schutzmassnahmen erfordert ein koordiniertes Verfahren nach Art. 25a RPG und StrG, insbesondere unter Einbezug aller betroffenen Stellen und Gewährung des rechtlichen Gehörs. Ein formloser Widerruf durch Gemeinderatsbeschluss ohne öffentliche…BaubewilligungBGer 1C_28/2025 · 23.06.2025NichteintretenEin kantonaler Heimatschutzverband ist nicht legitimiert, vor Bundesgericht die Verletzung kantonaler Natur- und Heimatschutzvorschriften geltend zu machen, wenn er nur auf kantonaler Ebene ein ideelles Beschwerderecht hat und keine Verfahrensrechte verletzt wurden.BaubewilligungBGer 1C_317/2022 · 15.03.2024Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss bei standortgebundenen Vorhaben mit Auswirkungen auf nationale Schutzobjekte (hier: Amphibienlaichgebiet SG21) bestmögliche Schutzmassnahmen vorsehen; Ersatzmassnahmen sind nur zulässig, wenn sie die Beeinträchtigung kompensieren und das Schutzziel nicht unterschritten wird.BGer 1C_17/2020 · 03.02.2022NichteintretenDie Beschwerdebefugnis gegen die Konzessionierung eines kostenpflichtigen Spielplatzes auf einer öffentlich zugänglichen Grünfläche setzt voraus, dass die beschwerdeführenden Personen die betroffene Fläche mit der erforderlichen Häufigkeit und Regelmässigkeit nutzen und durch den Verlust dieser Nutzungsmöglichkeit in ihrer…BaubewilligungBGer 1C_14/2020 · 04.05.2020AbgewiesenDie verspätete Geltendmachung von Rechten durch Dritte kann nach Treu und Glauben und Rechtssicherheitsgesichtspunkten zum Nichteintreten führen, selbst wenn öffentliche Interessen wie der Denkmalschutz betroffen sind.BGer 1C_312/2016 · 03.04.2017GutgeheissenDie Identität einer Baute im Sinne von Art. 42 RPV ist nicht gewahrt, wenn eine Nutzungsintensivierung von einem Sommerhaus zu einem ganzjährig bewohnbaren Einfamilienhaus mit erheblichen Änderungen am äusseren Erscheinungsbild und einer fast maximalen Flächenausschöpfung einhergeht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheidet…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer AG WBE.2016.350 · 22.02.2017RückweisungDie Bestimmungen des aargauischen Baugesetzes über das ideelle Verbandsbeschwerderecht (§4 Abs. 3 BauG) gelangen auch im Beschwerdeverfahren gegen Unterschutzstellungsentscheide nach dem Kulturgesetz zur Anwendung; einer expliziten Verankerung des Verbandsbeschwerderechts im Kulturgesetz bedarf es nicht.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.