Art. 12 Abs. 1 lit. a NHG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00765 · 07.05.2026GutgeheissenEin Meliorationsprojekt mit erheblichen Landumlegungen und Terrainveränderungen von mehr als 5 ha gilt als Gesamtmelioration nach Ziff. 80.1 lit. b Anhang UVPV und untersteht der UVP-Pflicht; die Genehmigung ohne vorgängige UVP verletzt Bundesumweltrecht. Liegt das Projekt im Nahbereich eines kantonalen Biotop-Schutzgebiets…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.