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Art. 12 Abs. 1 GBR Worb

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VGer BE 100 2019 295 · 28.09.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für eine freistehende Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn die Anlage aufgrund ihrer alles überragenden Höhe einen erheblich störenden Fremdkörper in einer weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit erhöhter Schutzwürdigkeit bildet. Frühere Beeinträchtigungen…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.