Art. 119 LTF
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_51/2019 · 30.01.2019NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen ein Urteil zu einer amtlichen Liegenschaftsschätzung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.