Art. 119 LATC
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BGer 1C_520/2018 · 15.10.2018NichteintretenEine Vorausbewilligung zur Implantation (autorisation préalable d'implantation) gemäss Art. 119 LATC ist eine Zwischenverfügung nach Art. 93 LTF; ein sofortiger Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil oder eine prozessökonomische Abkürzung dargetan und substanziiert begründet wird.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.