Art. 115 lit. g PBG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/53 · 17.09.2025AbgewiesenEin Plakatträger in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) ist zonenkonform, wenn er als untergeordnete private Nutzung nicht eigenständige Bedeutung erlangt. Eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals von nationaler oder kantonaler Bedeutung liegt nicht vor, wenn die kantonale Denkmalpflege nachvollziehbar feststellt, dass das…BaubewilligungVGer SG B 2023/212 · 04.07.2024Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung von Baudenkmälern kann im Kanton St. Gallen nur durch Nutzungsplan, Baubewilligung oder Schutzverfügung erfolgen; ein verwaltungsrechtlicher Vertrag allein genügt nicht, da er die Verfahrensrechte Dritter nicht wahrt. Ein Provokationsverfahren nach Art. 116 PBG erfordert die Anwendung der…BaubewilligungVGer SG B 2023/124 · 24.04.2024AbgewiesenDie geplante Umgebungsgestaltung mit Terrainanhebung und Stützmauer in einer Kernzone und innerhalb eines Ortsbildschutzgebiets beeinträchtigt die geschützten Baudenkmäler (Art. 115 lit. g PBG) nicht und fügt sich in das heterogene Ortsbild ein. Die Vorinstanz hat ihr Ermessen bei der Anwendung der Gestaltungsvorschriften nicht…BaubewilligungVGer SG B 2021/219 · 11.08.2022GutgeheissenBei einem von Gesetzes wegen geschützten Baudenkmal (Art. 176 Abs. 2 PBG) ist der Umgebungsschutz (Art. 99 Abs. 1 PBG) bereits vor formeller Unterschutzstellung zu beachten. Eine vorfrageweise Abklärung der Schutzwürdigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Denkmalpflege die Beeinträchtigung des Schutzobjekts bereits verneint hat.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.