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Art. 114 Abs. 3 VRPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2017 341 · 14.11.2017Besonderer AusgangEin aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich kann durch das Verwaltungsgericht genehmigt und in die Baubewilligung integriert werden, sofern die zuständige Baubewilligungsbehörde zustimmt; privatrechtliche Abreden sowie Kostenliquidationen zulasten unbeteiligter Dritter (insb. Kanton als Träger der unentgeltlichen Rechtspflege) sind…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.