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Art. 113 LTF

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_51/2019 · 30.01.2019NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen ein Urteil zu einer amtlichen Liegenschaftsschätzung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_171/2018 · 29.08.2018AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Rechte nach altem kantonalem Recht (Art. 3 aLC) umfasst keine Rekonstruktion oder Ersatzbauten, selbst bei Beibehaltung des Volumens und der äusseren Erscheinung. Eine Abwägung der Interessen ist erst unter neuem Recht (Art. 5 LC) erforderlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.