Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 113 BGG

11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2025.136 · 06.01.2026NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist und zudem beim sachlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, ist aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine Überweisung an die zuständige Behörde zu verzichten und direkt ein Nichteintretensentscheid zu fällen.AppGer BS VD.2025.128 · 30.12.2025NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der lange nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, führt aus verfahrensökonomischen Gründen zum Nichteintretensentscheid ohne Weiterleitung an die zuständige Behörde.BaubewilligungAppGer BS VD.2025.129 · 30.12.2025NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, führt aus verfahrensökonomischen Gründen zum Nichteintretensentscheid ohne Weiterleitung an die zuständige Behörde.BaubewilligungAppGer BS VD.2025.130 · 30.12.2025NichteintretenWird ein Rekurs wegen einer im Kantonsblatt publizierten Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist eingereicht, tritt das Verwaltungsgericht aus verfahrensökonomischen Gründen direkt nicht darauf ein, ohne die Sache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.AppGer BS VD.2025.134 · 30.12.2025NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung weit nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist eingereicht, tritt das Verwaltungsgericht aus verfahrensökonomischen Gründen direkt nicht darauf ein, ohne die Sache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.AppGer BS VD.2025.135 · 30.12.2025NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist und zudem beim sachlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, ist aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine Überweisung an die zuständige Behörde zu verzichten und direkt ein Nichteintretensentscheid zu fällen.AppGer BS VD.2025.140 · 30.12.2025NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, ist aus verfahrensökonomischen Gründen nicht an die zuständige Behörde weiterzuleiten, sondern durch Nichteintretensentscheid zu erledigen.VGer ZH VB.2024.00426 · 16.01.2025RückweisungEine Unternehmervariante, die wesentlich vom Leistungsverzeichnis abweicht, ohne dass die übrigen Anbietenden Gelegenheit zur Ergänzung ihrer Offerten erhalten haben, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Beschaffungswesen. Sobald der unterlegene Anbieter den Preis der Variante kennt, kommt eine nachträgliche…BaubewilligungBGer 1C_475/2021 · 03.11.2022AbgewiesenFehlende Originalunterschriften auf kantonalen Genehmigungsbeschlüssen zur kommunalen Nutzungsplanung, die erst über 25 Jahre nach Beschlussfassung geltend gemacht werden, begründen keinen schwerwiegenden Verfahrensfehler mit Nichtigkeitsfolge; die Annahme der Nichtigkeit würde die Rechtssicherheit erheblich gefährden. Ohne konkreten…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_231/2021 · 18.05.2022AbgewiesenEin Gemeinderatsbeschluss, ein provisorisches Durchgangsplatz-Projekt nicht weiterzuverfolgen, stellt keinen anfechtbaren Hoheitsakt im Sinne der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) dar, da er bloss den politischen Willen des Gemeinderats zum Ausdruck bringt und nicht in eine schutzwürdige Rechtsposition einer Grosszahl der Mitglieder der…RichtplanungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_115/2021 · 04.03.2022NichteintretenEine Beschwerdeschrift, die im Wesentlichen eine Kopie von Eingaben aus dem vorinstanzlichen Verfahren darstellt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht und ist als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.