Art. 111 cpv. 1 LTF
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VGer TI 52.2021.174 · 24.03.2021AbgewiesenGrundeigentümer, deren Parzelle mehr als 100 m vom strittigen Bauvorhaben entfernt liegt, müssen konkret und glaubhaft darlegen, dass sie durch Immissionen des Vorhabens in einem besonderen, qualifizierten Mass betroffen sind. Wer selbst auf seinem Grundstück ein gleichartiges Betrieb führt und im selben gewerblich geprägten Quartier…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.