Art. 111 BGG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZG V 2024 78 · 08.06.2026GutgeheissenDie Frist zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Baubewilligung nach § 46a Abs. 1 PBG (Zug) ist eine Verwirkungsfrist; ein Verlängerungsgesuch muss vor Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer eingereicht werden. Nachbarn sind bei verspäteter Verlängerung beschwerdelegitimiert, wenn die Baubewilligung damit untergegangen ist.BaubewilligungVGer AG WBE.2024.73 · 17.10.2024NichteintretenDie Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gemäss § 159 Abs. 1 BauG stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, der mangels drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils und mangels Einsparung eines bedeutenden Aufwands nicht selbständig anfechtbar ist. Die Beschwerde ist unzulässig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_625/2022 · 19.08.2024AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation von Grundeigentümer:innen gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere, beachtenswerte Nähe zum Streitgegenstand voraus. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Grundstücken im Rahmen von Rückzonungen begründet nur dann eine Legitimation, wenn objektive Hinweise auf eine präjudizielle Wechselwirkung vorliegen.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionVGer GR R 2019 27 · 25.08.2020AbgewiesenDie Jahresfrist für den Baubeginn (aArt. 91 Abs. 2 KRG) wird durch kommunale Wintersperrfristen und ausstehende Auflagen gehemmt, sodass ein Fristverlängerungsgesuch dreizehn Monate nach Baubewilligung rechtzeitig sein kann. Eine direkte Nachbarin ist gegen den Fristverlängerungsentscheid beschwerdelegitimiert, auch wenn sie gegen das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer GR R 2019 36 · 04.05.2020AbgewiesenIm Beschwerdeverfahren gegen eine Fristansetzung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bilden nur diese Fristansetzung und die Androhung der Ersatzvornahme den Streitgegenstand; Einwände gegen die Rechtmässigkeit früher in Rechtskraft erwachsener Bewilligungs- und Wiederherstellungsentscheide sind unzulässig.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_203/2016 · 19.08.2016AbgewiesenDie Legitimation zur Beschwerde gegen ein Bauvorhaben setzt eine spezifische Beziehungsnähe und einen praktischen Nutzen voraus; bei grösseren Entfernungen muss die Betroffenheit konkret glaubhaft gemacht werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.