Art. 110 Abs. 1 VRPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2024 271 · 13.03.2025Teilweise gutgeheissenVerursacht eine Behörde durch verfrühte Einleitung des Schriftenwechsels vor Bereinigung der Prozessvoraussetzungen unnötige Parteikosten, darf sie diese nicht der beschwerdeführenden Partei auferlegen; dies stellt einen besonderen Umstand im Sinne von Art. 108 Abs. 3 VRPG dar, der die Auflage der Kosten an das Gemeinwesen gebietet.BaubewilligungVGer BE 100 2022 313 · 31.01.2022AbgewiesenBei Gegenstandslosigkeit eines Beschwerdeverfahrens ohne Zutun einer Partei sind die Kosten nach den summarisch abgeschätzten Prozessaussichten zu verteilen; verzichtet die Gemeinde angesichts eines hängigen nachträglichen Bewilligungsverfahrens und einer als zonenkonform eingestuften Nutzung verhältnismässigerweise auf ein sofortiges…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.