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Art. 11 ZWG

9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

44%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 44 · 28.08.2026RückweisungIn einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % liegt keine offensichtliche Rechtsumgehung des Zweitwohnungsverbots vor, wenn die Bauherrschaft ernsthafte Absichten zur Erstwohnungsnutzung glaubhaft macht und kein offensichtliches Überangebot an luxuriösen Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment besteht; die…BaubewilligungVGer BE 100 2023 116 · 01.05.2025Teilweise gutgeheissenAus dem kommunalen Zweckentfremdungsverbot für eine Erstwohnung lässt sich kein allgemeines Leerstandsverbot ableiten; die Eigentümerin darf die Wohnung entweder als Erstwohnung nutzen oder leerstehen lassen, sofern sie vollständig entmöbliert ist, nicht aber als Atelier für ein Hobby.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_373/2024 · 18.02.2025AbgewiesenAltrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer GR R 2023 83 · 26.06.2024GutgeheissenBauliche Massnahmen an einem altrechtlichen Gebäude innerhalb der Bauzone gelten als unzulässige neubauähnliche Umgestaltung, wenn weder äusserlich noch im Innern eine Kontinuität der bestehenden Konstruktion erkennbar ist. Als Neubaute ist das Projekt nach den regulären Neubauvorschriften zu beurteilen; die Besitzstandsgarantie nach…BaubewilligungVGer GR R 2023 86 · 26.06.2024GutgeheissenBauliche Massnahmen an einem altrechtlichen Gebäude innerhalb der Bauzone gelten als unzulässige neubauähnliche Umgestaltung, wenn weder äusserlich noch im Innern eine Kontinuität der bestehenden Konstruktion erkennbar ist. Als Neubaute ist das Projekt nach den regulären Neubauvorschriften zu beurteilen; die Besitzstandsgarantie nach…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_690/2021 · 12.09.2023GutgeheissenDie gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV erfordert eine vollständige Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall unterlassen wurde. Die bloße Einhaltung der 10%-Grenze für die Verminderung der Durchflusskapazität genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer GR R 2021 76 · 13.04.2023NichteintretenNachbarn sind gegen die nachträgliche Feststellung des Umfangs altrechtlicher Wohnfläche und die darauf gestützte Umnutzungsbewilligung von Erst- in Zweitwohnungen nicht zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch die Zweckänderung nicht stärker berührt sind als die Allgemeinheit. Das Interesse an der Verhinderung künftiger Bautätigkeit…Umnutzung / ZweckänderungBaubewilligungVGer GR R 2021 67 · 23.08.2022AbgewiesenEine Nutzungsbeschränkung für einen Wohnraum bis zum Nachweis ausreichender Ausnützungsziffer stellt eine Auflage (nicht eine Suspensivbedingung) dar, womit die Baubewilligung sofort wirksam ist. Die derart vor dem 11. März 2012 rechtmässig bestehende Wohnung gilt als altrechtliche Wohnung nach Art. 10 ZWG und darf nach Art. 11 Abs. 3…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_265/2017 · 25.06.2018AbgewiesenEine Baubewilligung für den Wiederaufbau eines Mehrfamilienhauses in einer Gemeinde mit Zweitwohnungsanteil über 20 % ist auch ohne explizite Feststellungen zur Nutzungsart der neuen Wohnungen gültig, wenn es sich um altrechtliche Wohnungen handelt und der Rahmen der vorbestandenen Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG eingehalten…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.