Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 11 WVG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2023 175 · 08.05.2025Teilweise gutgeheissenDie Anschlussgebühr für Wasser und Abwasser ist nach den installierten Belastungswerten (BW) gemäss SVGW-Richtlinie W3 (Fassung 2000, statischer Verweis) zu berechnen; Sonderinstallationen wie Bierdusche, Augendusche und Löschposten sind den einschlägigen Armaturentypen nachvollziehbar zuzuordnen und dürfen nicht ohne Begründung mit 5…BaubewilligungVGer BE 100 2022 166 · 31.10.2023Teilweise gutgeheissenDie Bemessung einer einmaligen Löschgebühr für ein Gewächshaus ausschliesslich anhand des umbauten Raumes verletzt das Äquivalenzprinzip, wenn die kommunale Regelung keine Degression des Gebührensatzes vorsieht und die Besonderheiten des Gebäudes (grosses ungenutztes Volumen, geringes Brandrisiko) unberücksichtigt lässt. Für…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.