Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 11 SBV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0009-0012/2025 · 28.01.2025GutgeheissenDie angefochtenen Baubewilligungen und strassenpolizeilichen Bewilligungen sind aufzuheben, weil die Erschliessung des Baugrundstücks weder den planungsrechtlichen Festlegungen der Sonderbauvorschriften noch den verkehrstechnischen Anforderungen entspricht und damit die Baureife fehlt.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.