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Art. 11 cpv. 1 RLE (RL 705.110)

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VGer TI 52.2021.313 · 09.06.2021AbgewiesenEine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn der Zugang zum Grundstück im Sinne von Art. 19 cpv. 1 LPT tatsächlich und rechtlich gesichert ist; ein Zugang über einen noch umzugestaltenden Gemeindeparkplatz ohne dauerhaftes Durchfahrtsrecht und ohne abgeschlossenes behördliches Verfahren zur Neugestaltung ist unzureichend.…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.