Art. 11 BauR
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VGer SG B 2024/172 · 30.01.2025AbgewiesenEine Eingangshalle kann als untergeordneter Bauteil (Anbau) im Sinne von Art. 11 BauR qualifiziert werden, wenn sie optisch, konstruktiv und funktional von der Hauptbaute getrennt ist und die Massgaben des kommunalen Baureglements erfüllt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.