Art. 11 Abs. 3 PPV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nr. 0107/2025 · 06.06.2025GutgeheissenAus einer Grunddienstbarkeit, die sich für den Nachweis eines Pflichtabstellplatzes grundsätzlich eignet, ergibt sich nicht ohne Weiteres die Zustimmung der Eigentümerschaft des belasteten Grundstücks zur Anmerkung eines öffentlich-rechtlichen Pflichtparkplatzrevers; die Baubehörde darf einer Drittperson einen solchen Revers nicht…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.