Art. 11 Abs. 2 ZWG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2023 78 · 22.10.2024AbgewiesenStudios, die ursprünglich als Gewerberäume bewilligt und trotz späterer Baubewilligung nie zulässigerweise in Wohnnutzung überführt wurden, stellen keine altrechtlichen Wohnungen im Sinne von Art. 10 ZWG dar und können nicht als Bezugsgrösse für die 30%ige Erweiterungsmöglichkeit nach Art. 11 Abs. 3 ZWG (a.F.) bzw. Art. 11 Abs. 2 ZWG…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_478/2019 · 08.05.2020GutgeheissenDie Kumulation von Wiederaufbau und Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG ist bundesrechtswidrig. Eine Standortverschiebung beim Wiederaufbau ist nur zulässig, wenn die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt.BaubewilligungBGer 1C_285/2019 · 28.01.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für Erstwohnungen in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil stellt keine Umgehung des Zweitwohnungsverbots (Art. 75b BV, Art. 6 ZWG) dar, wenn die Wohnungen baulich für Erstwohnnutzung geeignet sind und konkrete Zusicherungen für deren Nutzung durch ganzjährige Bewohner vorliegen.BaubewilligungVGer GR R 2018 18 · 12.07.2019AbgewiesenIm Rahmen des Wiederaufbaus einer altrechtlichen Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 ZWG ist eine Standortverschiebung auf derselben Parzelle innerhalb der Bauzone zulässig, sofern die Identität der Ersatzbaute in örtlicher Hinsicht gewahrt bleibt. Zudem darf die Hauptnutzfläche einer altrechtlichen Wohnung im Rahmen eines Abbruchs und…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.