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Art. 11 Abs. 2 und 3 USG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nrn. 0022-0023/2024 · 01.03.2024Teilweise gutgeheissenBei überdurchschnittlichen Emittenten in einem lufthygienisch belasteten Gebiet können verschärfte Emissionsbegrenzungen (hier: Reduktion von Kundenparkplätzen auf das Minimum der PPV) auch ohne explizite Grundlage im Massnahmenplan oder in der Parkplatzverordnung direkt gestützt auf Art. 11 Abs. 3 und Art. 12 USG angeordnet werden,…BaubewilligungBGer 1C_502/2022 · 25.01.2024GutgeheissenDie Abschreibung eines Verfahrens wegen angeblicher Gegenstandslosigkeit stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn das schutzwürdige Interesse an der Klärung der Zuständigkeit für Lärmschutzmassnahmen weiterhin besteht, insbesondere wenn die Planungswerte überschritten werden und weitere Massnahmen nötig sind.BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0208-0209/2018 · 20.12.2018Teilweise gutgeheissenBei der Bewilligung eines Kirchturms mit Glockengeläut ist eine Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse an der lärmverursachenden Tätigkeit (Religionsfreiheit, Tradition) vorzunehmen. Erleichterungen nach Art. 25 Abs. 2 USG sind zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen bestehen…BaubewilligungBGer 1C_6/2017 · 25.10.2017AbgewiesenTrotz Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der LSV besteht kein dringendes Schutzbedürfnis für ein provisorisches Schallschutzkonzept am Flughafen Bern-Belp, da sich der Fluglärm nicht auf sensible Tageszeiten konzentriert und die geltenden Grenzwerte bereits einen gewissen Schutz vor Aufwachreaktionen bieten.BGer 1C_463/2011 · 30.08.2012AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.BaubewilligungBGer 1A.159/2005 · 20.02.2006AbgewiesenBei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.BGer 1A.73/1999 · 07.06.2000AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner:innen und dem traditionellen Frühgeläut einer Kirche ist die örtliche Tradition und Akzeptanz massgeblich, sofern keine schädlichen oder lästigen Immissionen vorliegen. Eine Einschränkung der Betriebszeit auf 06.00 Uhr ist verhältnismässig.BGer BGE 116 IB 159 · 14.03.1990AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Erschliessungsbedarf und Lärmschutz erfordert eine differenzierte Prüfung: Eine Strasse darf nur bewilligt werden, wenn sie die Planungswerte einhält oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Alternativen sind zu prüfen, und Massnahmen…Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.