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Art. 11 Abs. 2 lit. c Ziff. 2 NISV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2024.00579 · 09.04.2026RückweisungIst die Wahl des massgebenden Orts mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anhand der Akten nicht nachvollziehbar und fehlen Feldstärkekarten sowie eine Begründung für die Verschiebung des Messpunkts, ist der Sachverhalt nicht hinreichend erstellt und die Sache zur weiteren Ermittlung an die kommunale Baubehörde zurückzuweisen. Die…BaubewilligungKGer LU 7H 21 97 · 22.11.2022RückweisungDie Aufnahme eines neuen Ortes mit empfindlicher Nutzung (OMEN) in das Standortdatenblatt einer Mobilfunkanlage während des Einspracheverfahrens stellt eine wesentliche Änderung dar, die eine erneute Publikation nach § 202 Abs. 2 PBG (LU) erfordert. Weil das öffentlich aufgelegte Standortdatenblatt die drei höchstbelasteten OMEN nicht…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.