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Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00321 · 25.06.2026AbgewiesenBeschwerdeführende, die die Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkantennen beanstanden, müssen ihre Rügen betreffend Gebäudedämpfung und OMEN substanziiert vorbringen; eine pauschale Infragestellung des Standortdatenblatts genügt nicht. Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in einer Arealüberbauung ist nicht zu beanstanden, wenn…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00397 · 09.04.2026Teilweise gutgeheissenDas Dach einer Dachaufbaute, das von Wartungspersonal (z.B. Kaminfeger) betreten werden muss, gilt als OKA nach Art. 13 Abs. 1 NISV; eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist dort zulässig, wenn durch ein gut sichtbares Warnschild und Zugangsbeschränkungen sichergestellt wird, dass keine Personen einer übermässigen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00329 · 02.05.2025AbgewiesenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens können gemäss § 321 Abs. 1 PBG mittels Nebenbestimmungen behoben werden, sofern die Mängel untergeordneter Natur sind und ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden können. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen erweisen sich nach gefestigter…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.