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Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE III Nr. 0127/2024 · 22.01.2024RückweisungBei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Anschlusspflicht ausserhalb der Bauzone nach Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG sind die Anschlusskosten für jede Liegenschaft getrennt zu berechnen und es sind neben den Erstellungskosten auch die Kosten für die Ausserbetriebsetzung einer bestehenden Kleinkläranlage einzubeziehen. Sind die…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer AG WBE.2023.38 · 14.12.2023AbgewiesenDer Anschluss einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation ist gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG zumutbar, wenn die vom Eigentümer tatsächlich zu tragenden Kosten (nach Abzug der gemeindlichen Kostenbeteiligung) den Referenzwert von Fr. 8'400.00 pro Einwohnergleichwert nicht übersteigen.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.