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Art. 11 Abs. 1 VISOS

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VGer BE 100 2023 319 · 01.11.2023AbgewiesenDas ISOS entfaltet im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone keine unmittelbare Rechtswirkung (Art. 6 NHG gilt nur bei Bundesaufgaben); seine Schutzziele sind nur massgebend, soweit sie in kommunalem oder kantonalem Recht grundeigentümerverbindlich umgesetzt worden sind. Kommunale Quartiererhaltungsvorschriften und…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.