Art. 11 Abs. 1 USG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2023.00741 · 31.10.2024AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV sind weiterhin verfassungs- und gesetzeskonform; wer eine Überschreitung der Anlagegrenzwerte durch nicht berücksichtigte Reflexionen rügt, muss dies anhand der konkreten Umstände (insbesondere der Topografie) plausibel machen. Eine Interessenabwägung findet bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage, die…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00203 · 11.04.2024AbgewiesenEinzelne Kehrichtcontainer verursachen in der Regel nur geringfügige Geruchsimmissionen und stellen damit einen umweltrechtlichen Bagatellfall dar, bei dem keine Massnahmen gestützt auf das Vorsorgeprinzip anzuordnen sind. Selbst wenn das Vorsorgeprinzip auch auf Bagatellfälle anwendbar wäre, erweisen sich bauliche Alternativen…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00455 · 14.03.2024AbgewiesenEine Mobilfunkantenne in der Kernzone ist zonenkonform, solange sie im Wesentlichen Bauzonen abdeckt; dass ein Teil des Versorgungsgebiets in der Nichtbauzone liegt, ist unschädlich. Die geltenden NISV-Grenzwerte sind verfassungs- und gesetzeskonform, das Vorsorgeprinzip ist eingehalten.BaubewilligungBGer 1C_100/2021 · 14.02.2023AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen, einschliesslich adaptiver Antennen (5G), sind mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für die Kontrolle der Sendeleistung wird bestätigt.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0101-0102/2019 · 18.06.2019RückweisungSanierungserleichterungen für zivile Schiessanlagen nach Art. 14 LSV setzen eine präzise Abgrenzung zwischen Schiessen im Interesse der Gesamtverteidigung und rein ziviler Schiesstätigkeit sowie eine umfassende Interessenabwägung voraus. Eine Verlegung des Schiessbetriebs auf andere Anlagen ist vorrangig zu prüfen.BaubewilligungBGer 1C_643/2015 · 03.08.2016AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass verspätet vorgebrachte Rügen zu NIS-Grenzwertüberschreitungen im kantonalen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sie nicht rechtzeitig substantiiert vorgebracht wurden. Die Anordnung von Abnahmemessungen als zusätzliche Auflage genügt zur Einhaltung der Vorsorgepflicht nach Art. 11…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.