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Art. 11 Abs. 1 BauG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2016/222 · 23.05.2018GutgeheissenEine Nutzungsänderung innerhalb der Bauzone untersteht der Baubewilligungspflicht, wenn sie zu einer Vergrösserung des Benutzerkreises oder zu Einwirkungen auf die Umgebung führt, insbesondere bei deutlicher Zunahme der Immissionen. Die Vorinstanz hat zu Unrecht eine Bewilligungspflicht verneint, da die externe Vermietung des Hauses Y.…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2016/161 und B 2016/162 · 15.08.2017AbgewiesenEin Physiotherapiezentrum für Hunde ist in einer Wohnzone W2b als nichtstörender Gewerbebetrieb abstrakt zonenkonform. Die konkreten Lärmimmissionen sind bei Einhaltung des Betriebskonzepts geringfügig und unproblematisch.BaubewilligungVGer SG B 2015/5 · 24.11.2016Teilweise gutgeheissenDie Haltung von bis zu vier Pferden in einer Wohnzone ist zonengerecht, sofern keine übermässigen Immissionen zu erwarten sind. Die Beurteilung der Immissionsbelastung hat sich an durchschnittlichen, objektivierten Bedingungen zu orientieren, wobei individuelle Allergierisiken nicht massgebend sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.