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Art. 11 Abs. 1 AIG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00589 · 09.07.2026AbgewiesenBei der Zulassung von Kulturschaffenden aus Drittstaaten ist nicht der unmittelbare wirtschaftliche Nutzen entscheidend; die Behörde darf jedoch im Rahmen ihres Ermessens die Nachfrage nach der spezifischen Kunstform als Kriterium heranziehen und das gesamtwirtschaftliche Interesse verneinen, wenn diese Nachfrage nicht hinreichend…VGer ZH VB.2026.00232 · 27.05.2026AbgewiesenFür die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit an Drittstaatenangehörige ist ein positiver arbeitsmarktlicher Vorentscheid des Amts für Wirtschaft zwingend vorausgesetzt; fehlt dieser, erübrigt sich eine materielle Prüfung des Gesuchs. Wer als Touristin einreist und durch Gründung einer Gesellschaft…AusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00093 · 07.11.2024AbgewiesenEine rechtskräftig ausgesprochene Landesverweisung nach Art. 66a StGB lässt die ausländerrechtliche Bewilligung ipso iure erlöschen und schliesst damit Electronic Monitoring sowie Halbgefangenschaft aus, soweit diese eine gültige Arbeitsbewilligung voraussetzen. Eine hängige EGMR-Beschwerde ändert an der Vollstreckbarkeit des…VGer ZH VB.2024.00276 · 26.09.2024AbgewiesenDie erleichterte Zulassung einer ausländischen Person mit Schweizer Hochschulabschluss zur Erwerbstätigkeit gemäss Art. 21 Abs. 3 AIG setzt voraus, dass die absolvierte Ausbildung hochspezialisiert und exakt auf die zu besetzende Stelle zugeschnitten ist; ein allgemeines Marketingstudium und eine Stelle als Business Development Manager,…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.