Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 10a BauG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2023 130 · 15.05.2025Teilweise gutgeheissenDas kantonale Recht regelt den Denkmalschutz abschliessend, weshalb die Gemeinde keine eigene Regelungskompetenz für Baudenkmäler hat und die von der Genehmigungsbehörde von Amtes wegen eingefügte Drittelsregel für Dachaufbauten bei Baudenkmälern nicht als Eingriff in die Gemeindeautonomie gilt. Hingegen verletzt dieselbe Beschränkung…OrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2023 127 · 23.10.2024AbgewiesenSind die Voraussetzungen für eine akzessorische Überprüfung der Überbauungsordnung nicht gegeben, bleibt diese verbindliche Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Das Gericht weicht von der Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege nur aus triftigen Gründen ab, wenn diese schlüssig dargelegt hat, dass das Vorhaben die Umgebung eines…BaubewilligungVGer BE 100 2020 96 · 31.08.2023RückweisungSoll eine Mobilfunkanlage auf einem inventarisierten Baudenkmal errichtet werden, ist vor der Interessenabwägung zwingend zu prüfen, ob taugliche Alternativstandorte bestehen, die mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz besser vereinbar sind (Art. 3 Abs. 1 NHG, Art. 10a ff. BauG); fehlen entsprechende Abklärungen, ist die Sache an die…BaubewilligungVGer BE 100 2018 202 · 20.03.2019AbgewiesenEine Orientierungsanlage mit Werbetafeln in der unmittelbaren Umgebung eines denkmalgeschützten Kursaals verletzt den Umgebungsschutz nach Art. 10b Abs. 1 BauG, selbst wenn der Standort von der eigentlichen Anlage nicht direkt einsehbar ist. Ein bloss marginales touristisches Informationsbedürfnis vermag das Interesse am ungeschmälerten…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.