Art. 109 KV (BE)
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 159 · 22.05.2023AbgewiesenEin landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Hauptbetriebsgebäude im Siedlungsgebiet liegen, darf nicht über den Ortsrand in ein angrenzendes kommunales Landschaftsbildgebiet erweitert werden; ein solcher Neubau stellt eine originäre Belastung dar und widerspricht dem Schutzzweck nach Art. 63 BR. Die strengeren kommunalen Schutzvorschriften…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2020 182 · 01.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Falllinie gemäss Art. 5 der Sonderbauvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher-Haberzälg» gilt für alle Bauteile einschliesslich technisch bedingter Dachaufbauten wie Kamine; eine kommunale Praxis, welche solche Aufbauten von der Höhenbeschränkung ausnimmt, ist mit dem klaren Wortlaut der Norm nicht vereinbar und…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2019 218 · 21.07.2020AbgewiesenDie privilegierende Messweise des grossen Grenzabstands anhand der mittleren Abstandslinie ist nur zulässig, wenn die betreffende Gebäudeseite selbst eine Staffelung aufweist; eine Staffelung auf einer anderen Gebäudeseite genügt nicht. Die von der Gemeinde später vertretene «pragmatische Praxis», auf die Gesamtgestalt des Gebäudes…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.