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Art. 109 Abs. 2 lit. b BGG

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BGer 1C_7/2024 · 05.04.2024RückweisungVersäumt ein Gericht, über den Entschädigungsantrag der obsiegenden Partei zu befinden, verletzt es Art. 29 Abs. 1 und 2 BV. Das Bundesgericht hebt den Kostenentscheid auf und weist die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.