Art. 108 cpv. 1 lett. b LTF
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_664/2019 · 07.01.2020NichteintretenEin Revisionsgesuch ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführerin nicht darlegt, dass die nachträglich entdeckten Dokumente neue, ohne ihr Verschulden nicht bereits im früheren Verfahren eingebrachte Tatsachen darstellen, und sich zudem nicht mit sämtlichen selbständig tragenden Begründungen der angefochtenen Verfügung auseinandersetzt.Umnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.